Wegleitung für Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel-Inhalt

Gerne unterstützen und beraten wir Sie im Zusammenhang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Installation, Inbetriebnahme und Wartung Ihres solaren Klimagerätes.

 1) Einschränkungen betreffend das Inverkehrbringen in der Luft stabiler Kältemittel

Seit dem 1. Dezember 2013 ist die Pflicht aufgehoben, für das Erstellen einer Kälteanlage, die über 3 kg in der Luft stabile Kältemittel enthält, eine kantonale Bewilligung einzuholen. Diese Pflicht wird durch ein Verbot von Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kälteanlagen in Industrie oder Gewerbe, die in der Luft stabile Kältemittel enthalten ab einer bestimmten Kühl-/Heizleistung abgelöst. Demnach ist der Einsatz von Klimagerätanlagen (und Wärmepumpen), die mit dem Kühlmittel R410A betrieben werden bis 80 kW (respektive 100 kW) Kälteleistung Q'0 zulässig, zwischen 80 und 600 kW unter Auflagen und ab 600 kW Leistung nur mittels Ausnahmebewilligung durch das BAFU erlaubt. Die folgenden Unterlagen verdeutlichen das Verbot (von Grossanlagen) und die gemäss ChemRRV ab dem 1. Dezember 2013 geltenden Einschränkungen für die betreffenden Anlagen:

Regelung Kälteanlagen - Grafische Zusammenfassung
11.07.2014 | 158 KB | PDF 
Übersicht über die wichtigsten Kältemittel
11.07.2014 | 33 KB | PDF 

Somit sind fast alle von Home Modulation angebotenen Klimageräte von der Bewilligungspflicht befreit und müssen dem jeweiligen Kanton lediglich gemeldet werden.


2) Dichtigkeitskontrolle, Wartungsheft und Meldeverfahren

Nach erfolgter Inbetriebnahme des Klimasystems fordert der Gesetzgeber im Hinblick auf den Vollzug der Bestimmungen der ChemRRV zudem folgendes:

  • das Wartungsheft, das für sämtliche Geräte oder Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemitteln geführt werden muss,
  • die jährliche Dichtigkeitskontrolle von Geräten und Anlagen, die mehr als 3 kg ozonschichtabbauende oder in der Luft stabile Kältemittel enthalten, namentlich in Bezug auf Häufigkeit und Art der Kontrollen entsprechend dem jeweiligen Geräte- oder Anlagentyp,
  • die Meldepflicht der Inhaber bei der Inbetriebnahme bzw. der Ausserbetriebnahme von Anlagen mit mehr als 3 kg ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln sowie die Meldungen über bereits in Betrieb befindliche Anlagen. Die Identifizierung gemeldeter Anlagen wird mittels einer dreifachen selbstklebenden Vignette sichergestellt.

Für die Meldung der In- bzw. der Ausserbetriebnahme von Anlagen mit mehr als 3 kg ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln sowie die Meldungen über bereits in Betrieb befindliche Anlagen steht die:
Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen (SMKW)Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen (SMKW)